Der Castorbehälter - Teil 2
02
Damit ein Castor-Behälter eine Klassifizierung als Typ-B-Verpackungen erhält, muss er die beim normalen Transport und bei eventuellen schweren Transportunfällen auftretenden mechanischen und thermischen Belastungen abhalten können.
Die Sicherheitsfunktionen des Castor-Behälters dürfen selbst bei einem schweren Unfall nicht beeinträchtigt werden. Es muss sichergestellt sein, dass keine radioaktiven Stoffe aus der Verpackung in die Umwelt gelangen können.
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung prüft deshalb die mechanischen und thermischen Eigenschaften der Castor-Behälter.
Die Anforderungen an die Castor-Behälter entsprechen in Deutschland den Empfehlungen der Internationalen Atomenergieorganisation.
Die Behälter müssten danach folgenden Unfallszenarien widerstehen:
1. Aufprall aus 9 m Höhe auf ein unnachgiebiges, stahlbewehrtes Betonfundament
2. Aufprall aus 1 m Höhe auf einen 15 cm dicken Stahldorn
3. Feuer (30 Minuten bei 800 °C)
4. Druck von 20 m Wassertiefe über acht Stunden
5. Druck von 200 m Wassertiefe über eine Stunde
Als Nachweis für die erforderlichen Eigenschaften des Behälters genügt die rechnerische Beweisführung oder der Test eines (maßstäblichen) Modells.
Die ersten drei Unfallszenarien können nacheinander am selben Modell durchgeführt werden. Der Behälter muss nicht völlig unbeschädigt bleiben, sondern die abschirmende Wirkung des Behälters darf sich durch die Belastung maximal um den Faktor 100 verschlechtern.
Der Sturz des Behälters aus 9 m Höhe führt dazu, dass die Geschwindigkeit des Behälters beim Auftreffen auf die Oberfläche etwa 48 km/h beträgt.